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Basis. Premium. Treffer.

EINFACH AUF DEN PUNKT. Wie unsere konstante Risikolebensversicherung.

Die konstante Risikolebensversicherung

Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Mit Ablauf der Versicherungsdauer erfolgt keine Leistung mehr. Bei der konstanten Risiko­lebens­versicherung bleibt die vereinbarte Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit gleich.

Alle Leistungen im Vergleich

Basis Premium
Finanzielle Absicherung im Todesfall Öffnen
Bei Tod der versicherten Person wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Sie entscheiden, wer die Leistung erhält.
Schließen
Sofortverrechnung der Überschüsse Öffnen
Die Überschüsse der EUROPA werden direkt mit Ihrem Beitrag verrechnet. So wird Ihre Versicherung noch günstiger.
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Vorläufiger Versicherungsschutz Öffnen
Am folgenden Tag ab Antragseingang beginnt der Schutz bei Unfalltod.
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Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung Öffnen
Bei vorzeitiger Beitragsfreistellung ist innerhalb von 3 Jahren eine Wiederaufnahme des ursprüngl. Versicherungsschutzes möglich.
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Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie Öffnen In den ersten 3 Jahren In den ersten 5 Jahren
Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung um bis zu 50.000 €.
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Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie Öffnen
Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung um bis zu 50.000 € bei Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Erwerb einer Immobilie oder beruflichen Veränderungen.
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Vorgezogene Todesfall-Leistung Öffnen
Vorzeitige Auszahlung bei schwerer Krankheit.
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Sofortleistung bei Tod Öffnen
Nach Vorlage der amtlichen Sterbeurkunde und des Versicherungsscheins und vor Abschluss der Leistungsprüfung, in Höhe von fünf Prozent der vereinbarten Versicherungssumme, höchstens jedoch 10.000 Euro. Der Vertrag muss dafür jedoch mindestens drei Jahre bestanden haben. Diese Leistung wird nach Abschluss der Leistungsprüfung mit der vereinbarten Versicherungssumme verrechnet.
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Partnerschutz Öffnen
Zusätzliche Zahlung von 10% der Todesfall-Leistung (max. 15.000 €) bei Tod der versicherten Person und des Ehegatten bzw. Lebenspartners innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.
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Verlängerungsoption Öffnen
Verlängern Sie bis 3 Jahre vor Ablauf ohne Gesundheitsprüfung den Vertrag um bis zu 15 Jahre (höchstens bis zum 75. Lebensjahr).
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Zusatzleistung bei Tod im Ausland Öffnen
Begrenzt auf fünf Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 Euro.
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Kinder-Bonus

Erhöhung der Todesfall-Leistung um 50% Öffnen
Bis 6 Monate nach Geburt oder Adoption eines Kindes (max. 300.000 €).
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Erhöhung der Todesfall-Leistung für jedes Kind um 5% Öffnen
Sofern Kinder der versicherten Personen max. 6 Jahre alt sind (max. 5.000 €).
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Pflege-Bonus

Einmalige Zahlung von 10% der Todesfall-Leistung Öffnen
Bei Pflegebedürftigkeit (max. 15.000 €)
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Erhöhung der Todesfall-Leistung um 10% Öffnen
Wenn die versicherte Person vor ihrem Tod einen nahen Angehörigen gepflegt hat.
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Option: Zusatzschutz Krebs Plus

Sofortleistung bei Krebserkrankung Öffnen
Zahlung von 10% der Todesfall-Leistung (max. 30.000 €) bei Krebserkrankung.
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Sofortleistung bei Herzinfarkt oder Schlaganfall Öffnen
Zahlung von 10% der Todesfall-Leistung (max. 30.000 €) bei Herzinfarkt oder Schlaganfall.
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Beitragsrechner und online abschließen Beitragsrechner und online abschließen

Vertragsinformationen, Anträge und weitere Formulare zur konstanten Risikolebensversicherung finden Sie hier.

UNSER TIPP: Zusatzschutz Krebs Plus

  • Bei uns bereits ab Basis-Schutz möglich
  • Gilt bei Diagnose Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall

Mit dem Zusatzschutz Krebs Plus ergänzen Sie einfach und günstig die konstante Risikolebensversicherung der EUROPA.

Bei den Diagnosen Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall wird mit dem Zusatzschutz Krebs Plus eine Sofortleistung ausgezahlt. Sie beträgt 10 % der Todesfall-Leistung (max. 30.000 €). So sind Ihre Kund/innen optimal abgesichert, um die finanziellen Folgen eines solchen Schicksalsschlags abzufedern.

Die Sofortleistung kann während der Vertragslaufzeit sogar zweimal in Anspruch genommen werden. Einmal bei der Diagnose Krebs, und das zweite Mal bei der Diagnose Herzinfarkt oder Schlaganfall. Der Zusatzschutz Krebs Plus kann sowohl zum Basis- als auch zum Premium-Schutz der konstanten EUROPA Risikolebensversicherung hinzugewählt werden.

Einfach auf den Punkt.

Das zeichnet unsere konstante Risiko­lebens­versicherung aus:

  • Wahl zwischen zwei attraktiven Tarifen
  • Umfangreiche Nachversicherungsgarantien
  • Zusatzschutz Krebs Plus bereits ab Basis-Schutz möglich
  • Einfacher Online-Abschluss mit nur 4 Gesundheitsfragen

Produkthighlights

Gemeinsam füreinander da sein, gemeinsam absichern.

Nachversicherungsgarantie

Das Leben ändert sich: Hochzeit, Geburt, Immobilienkauf ... Die EUROPA Risikolebensversicherung passt sich den neuen Bedingungen an!

Ein Mann liest ein Buch.

Günstige Beiträge

Eine leistungsstarke Risiko­lebens­versicherung zum günstigen Preis – besonders für Nichtraucher.

Eine Frau bei einer Reha-Maßnahme.

Zusatzschutz Krebs Plus

Finanzielle Soforthilfe bei den Diagnosen Krebs, Schlaganfall und Herzinfarkt. Bereits im Basis-Schutz hinzubuchbar.

Paar. Aktion. Türöffner.

Die Paar-Aktion der EUROPA ist wieder da! Lassen Sie bis zum 30.06.2024 Paare sparen: Für einen Doppelabschluss der Risikolebensversicherung erhalten Ihre Kunden für beide Verträge jeweils 25 € Beitragsguthaben1.
NEU: Auch Bestandskunden können profitieren!

Risikovoranfrage

Sie möchten eine unverbindliche und anonyme Einschätzung, ob Ihre Kundin / Ihr Kunde eine EUROPA Risikolebensversicherung abschließen kann? Nutzen Sie unsere Risikovoranfrage!

Schnell und einfach: Onlineanträge mit eGesundheitsCheck

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung über unsere Webseite abschließen, nutzen Sie automatisch den eGesundheitsCheck. Das Tool ist in den Antrag integriert und führt Sie interaktiv durch die Risiko- und Gesundheitsfragen. Das erleichtert Ihnen das Ausfüllen – und es werden weniger und kürzere Fragen gestellt. Auf Basis der Kundenangaben erhalten Sie in der Regel ein Sofortvotum, das bereits die Ergebnisse der Risiko- und Gesundheitsprüfung berücksichtigt. So kann auch der endgültige Beitrag umgehend ermittelt werden. Probieren Sie es einfach mit Ihrem nächsten Antrag aus!

  • Idealer Türöffner für Neugeschäft mit optimaler Absicherung für Ihre Kunden 
  • Sichere Kommunikation
  • Nur 4 Gesundheitsfragen
  • Mögliche Rückfragen werden direkt interaktiv gestellt
  • Abgabe der Unterlagen ohne Druckfehler und „Zahlendreher“
  • Eventueller Mehrbeitrag durch Risikozuschläge wird direkt ausgewiesen
  • In der Regel erhalten Sie am Ende direkt ein Sofortvotum

Vorteile für Sie

  • Persönliche Unterstützung durch erfahrene Maklerberater
  • Einfacher, schneller und sicherer Online-Abschluss
  • Klare und verlässliche Provisionen

Vorteile für Ihre Kunden

  • Flexible Absicherungsmöglichkeiten
  • Faire Tarife für jeden durch differenzierte Risikoeinstufung
  • Seit Gründung der EUROPA Lebensversicherung wurden die Gewinnanteile zur Verrechnung mit den Beiträgen noch nie gesenkt
  • Wertvoll und preisgekrönt: bei unabhängigen Vergleichen top platziert

Antworten auf häufige Fragen Ihrer Kund/innen zur Risikolebensversicherung

Wer braucht eine Risikolebensversicherung?

Familien, insbesondere mit kleinen Kindern. 

Alleinerziehende, da durch die alleinige Verantwortung die Absicherung der Kinder besonders wichtig ist.

Ehepartner, da die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel nicht ausreichen.

Lebensgemeinschaften, da sie gesetzlich nicht abgesichert sind.

Geschäftspartner, um Ihre finanzielle Verpflichtungen abzusichern. 

Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung sein?

Für die Absicherung der Familie sollte das 3- bis 5-Fache des Brutto-Jahreseinkommens als Versicherungssumme gewählt werden.

Wie lange sollte die Vertragslaufzeit sein?

Die Dauer des Absicherungsbedarfs richtet sich z. B. nach dem Alter Ihrer Kinder oder Dauer der Darlehensverbindlichkeiten.

Bei der Absicherung der Familie empfiehlt sich eine Mindestlaufzeit bis zum Ende der Ausbildung / des Studiums des jüngsten Kindes oder bis zu Ihrem Renteneintrittsalter.

Bei der Absicherung eines Kredits oder Darlehens wird die Laufzeit so gewählt, bis die Verbindlichkeiten getilgt sind / das Darlehen abbezahlt ist.

Mit einer EUROPA Risikolebensversicherung, insbesondere mit unserem Premium-Tarif, können Sie bei geändertem Absicherungsbedarf flexibel reagieren. 

Welche Versicherungssumme sollen Alleinerziehende bei der Risikolebensversicherung vereinbaren?

Für Alleinerziehende ist eine optimale Höhe der finanziellen Absicherung der Kinder besonders wichtig. Dabei sollte man sich allerdings nicht allein auf die allgemein genutzte Faustformel (3- bis 5-faches Jahresbruttoeinkommen) verlassen, die das aktuelle Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage nimmt.

Überlegen Sie stattdessen wie lange das Geld ausreichen muss – also zum Beispiel – wie lange und wie viel Geld benötigt wird, bis die Kinder beruflich bzw. finanziell auf eigenen Beinen stehen.

Zu berücksichtigende Faktoren:

  • Aktuelles Einkommen des Elternteils, sowie bevorstehende Einkommensänderungen (z. B. Rückkehr zu einer Vollzeittätigkeit)
  • Altersabhängige Unterhaltskosten für die Kinder (z. B. Ausbildung, Studium)

Was ist eine Über-Kreuz-Versicherung und wie funktioniert sie?

Wenn Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner sich gegenseitig absichern möchten, empfehlen wir Ihnen die Über-Kreuz-Versicherung.

So funktioniert sie:

  • Sie schließen eine Risikolebensversicherung ab und sind auch Begünstigter. Dabei versichern Sie das Leben Ihrer Partnerin/Ihres Partners. Stirbt sie/er, erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme.
  • Ihre Partnerin/Ihr Partner schließt ebenfalls eine Risiko-LV ab, bei der sie/er der Begünstigte im Fall Ihres Todes ist.

Der große Vorteil der Über-Kreuz-Verträge: Da Sie im Todesfall Ihrer Partnerin/Ihres Partners die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag erhalten, fällt keine Erbschaftssteuer an. Vor allem Unverheiratete profitieren von dieser Form der gegenseitigen Absicherung. Denn bei ihnen liegt der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer bei gerade einmal 20.000 €. Aber auch für Ehepaare ist diese Variante interessant, wenn die Versicherungssumme über dem Freibetrag von 500.000 € liegt.

Die Über-Kreuz-Versicherung auf einen Blick:

  • Versicherungsnehmer: Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner schließen jeweils einen eigenen Vertrag ab
  • Begünstigter: Identisch mit Versicherungsnehmer
  • Versicherte Person: Sie versichern das Leben Ihrer Partnerin/Ihres Partners und umgekehrt
  • Besonders geeignet für Unverheiratete
  • Bei Auszahlung der Versicherungssumme fällt keine Erbschaftssteuer an

Maklerbroschüre EUROPA Risikolebensversicherung

Sie möchten sich ausführlicher zur EUROPA Risikolebensversicherung informieren? In unserer Maklerbroschüre haben wir alles Wissenswerte rund um die Todesfall-Absicherung verständlich und übersichtlich zusammengefasst.

Fußnoten

  • Teilnahmebedingungen für die Paar-Aktion in Österreich: Diese Aktion gilt, wenn zwei Partner (Ehepartner, unverheiratete Paare, eingetragene Partnerschaft), die im gleichen Haushalt leben (identische Postadresse), jeweils eine Risikolebensversicherung (E-RL, E-RLP, E-VRL) per elektronisch generiertem Antrag beantragen. Die Anträge müssen gleichzeitig in der Zeit vom 01.04.2024 bis zum 30.06.2024 (Verlängerung vorbehalten) bei der EUROPA eingereicht werden. Die Aktion gilt auch, wenn nur eine Risikolebensversicherung neu beantragt wird und der Partner bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Risikolebensversicherung der EUROPA abgeschlossen hat. Jeder Antrag wird von uns gesondert geprüft. Die Laufzeit der Verträge muss jeweils mindestens (noch) zwei Jahre betragen. Jeder Vertrag erhält bereits ab der ersten bzw. nächsten Fälligkeit ein Beitragsguthaben in Höhe von 25 €, von denen durch Verrechnung mit den fälligen Beiträgen in diesem Kalenderjahr 15 € verdient sind, im nächsten Kalenderjahr 10 €. Für die Teilnahme an der Aktion ist die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren erforderlich. Sollte es nicht zur Antragsstellung beider Verträge kommen oder sind die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, erhalten die Verträge kein Beitragsguthaben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, keine Barauszahlung, Teilnahme ab 18 Jahren, Ansprüche sind nicht übertragbar.