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Zwei junge Frauen gehen nebeneinander eine Straße entlang.

Individuell. Speziell. Passt.

EINFACH AUF DEN PUNKT. Wie unsere variable Risikolebensversicherung.

Die variable Risikolebensversicherung

Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Mit Ablauf der Versicherungsdauer erfolgt keine Leistung mehr. Bei der variablen Risikolebensversicherung sinkt die vereinbarte Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit.

    Leistungsübersicht

    Standard
    Finanzielle Absicherung im Todesfall Öffnen
    Bei Tod der versicherten Person wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Sie entscheiden, wer die Leistung erhält.
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    Sofortverrechnung der Überschüsse Öffnen
    Die Überschüsse der EUROPA werden direkt mit Ihrem Beitrag verrechnet. So wird Ihre Versicherung noch günstiger.
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    Vorläufiger Versicherungsschutz Öffnen
    Am folgenden Tag ab Antragseingang beginnt der Schutz bei Unfalltod.
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    Wiederinkraftsetzung nach vorzeitiger Beitragsfreistellung Öffnen
    Bei vorzeitiger Beitragsfreistellung ist innerhalb von 3 Jahren eine Wiederaufnahme des ursprüngl. Versicherungsschutzes möglich.
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    Sofortleistung bei Tod Öffnen
    Nach Vorlage der amtlichen Sterbeurkunde und des Versicherungsscheins und vor Abschluss der Leistungsprüfung, in Höhe von fünf Prozent der vereinbarten Versicherungssumme, höchstens jedoch 10.000 Euro. Der Vertrag muss dafür jedoch mindestens drei Jahre bestanden haben. Diese Leistung wird nach Abschluss der Leistungsprüfung mit der vereinbarten Versicherungssumme verrechnet.
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    Beitragsrechner und online abschließen

    Vertragsinformationen, Anträge und weitere Formulare zur variablen Risikolebensversicherung finden Sie hier

    Paar-Aktion: Sparen im Doppelpack!1

    Lassen Sie bis zum 30.06.2024 Paare sparen: Für einen Doppelabschluss der Risikolebensversicherung erhalten Ihre Kunden für beide Verträge jeweils 25 € Beitragsguthaben1.
    NEU: Auch Bestandskunden können profitieren!

    Produkthighlights

    Zwei Arbeitskollegen schauen auf einen Computerbildschirm.

    Schneller Abschluss

    Einfacher und bequemer Online-Abschluss durch interaktive Gesundheitsfragen.

    Ein Mann liest ein Buch.

    Günstige Beiträge

    Eine leistungsstarke Risiko­lebens­versicherung zum günstigen Preis.

    Eine junge Frau sitzt mit ihrem Tablet auf dem Sofa.

    Maßgeschneiderte Absicherung

    Linear oder annuitätisch fallend: Passen Sie den Versicherungsschutz optimal für Ihre Kund/innen an.

    Einfach auf den Punkt.

    Das zeichnet unsere variable Risiko­lebens­versicherung aus:

    • Mit linear oder annuitätisch fallender Versicherungssumme abschließbar
    • Optimal für Kunden, deren Vorsorgebedarf Jahr für Jahr abnimmt
    • Höchsteintrittsalter: 69 Jahre
    • Maximale Versicherungssumme: 5.200.000 €

    UNSER TIPP: Günstige Alternative für Alleinerziehende

    Die variable Risikolebensversicherung eignet sich auch als Alternative zur finanziellen Absicherung der Kinder. Denn mit wachsender Eigenständigkeit und je mehr sie finanziell auf eigenen Füßen stehen, desto mehr fällt die Versicherungssumme im Laufe der Zeit. Damit ist die variable Risikolebensversicherung eine günstige Alternative, zum Beispiel für Alleinerziehende.

    Vorteile für Sie

    • Persönliche Unterstützung durch erfahrene Maklerberater
    • Blitzschnelle Reaktion: E-Mails beantworten wir noch am selben Tag
    • Einfacher, schneller und sicherer Online-Abschluss
    • Umfangreiche Marketingunterstützung
    • Klare und verlässliche Provisionen

    Vorteile für Ihre Kunden

    • Flexible Absicherungsmöglichkeiten
    • Faire Tarife für jeden durch differenzierte Risikoeinstufung
    • Seit Gründung der EUROPA Lebensversicherung wurden die Gewinnanteile zur Verrechnung mit den Beiträgen noch nie gesenkt
    • Wertvoll und preisgekrönt: bei unabhängigen Vergleichen top platziert

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema variable Risikolebensversicherung

    Was ist der Unterschied zwischen einer linear und einer annuitätisch fallenden Risikolebensversicherung?

    Bei der linear fallenden Risikolebensversicherung sinkt die Versicherungssumme jährlich um den gleichen Betrag, das ist z. B. sinnvoll bei der Versorgung von Kindern: Der Bedarf sinkt, weil die Zeit bis zur Selbständigkeit der Kinder immer kürzer wird.
    Mit der annuitätisch fallenden Risikolebensversicherung werden Darlehen abgesichert. Die Versicherungssumme fällt entsprechend der Restschuld; der Verlauf ist abhängig von Tilgung und Zinssatz.

    Wie sichere ich mein Darlehen mit einer Risikolebensversicherung mit variablem Versicherungsschutz ab?

    Mit der variablen Risikolebensversicherung wird die Versicherungssumme jährlich der Restschuld angepasst. Der Verlauf ergibt sich aus Zins- und Tilgungssätzen.

    Wie soll ich meine Familie mit einer Risikolebensversicherung mit variablem Versicherungsschutz absichern?

    Wenn die Kinder noch jung sind, besteht ein Absicherungsbedarf für viele Jahre. Daher ist anfänglich ein hoher Betrag erforderlich, der mit den Jahren sinkt.

    Welche Versicherungssumme sollen Alleinerziehende bei der Risikolebensversicherung vereinbaren?

    Für Alleinerziehende ist eine optimale Höhe der finanziellen Absicherung der Kinder besonders wichtig. Dabei sollte man sich allerdings nicht allein auf die allgemein genutzte Faustformel (3- bis 5-faches Jahresbruttoeinkommen) verlassen, die das aktuelle Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage nimmt.

    Überlegen Sie stattdessen wie lange das Geld ausreichen muss – also zum Beispiel – wie lange und wie viel Geld benötigt wird, bis die Kinder beruflich bzw. finanziell auf eigenen Beinen stehen.

    Zu berücksichtigende Faktoren:

    • Aktuelles Einkommen des Elternteils, sowie bevorstehende Einkommensänderungen (z. B. Rückkehr zu einer Vollzeittätigkeit)
    • Altersabhängige Unterhaltskosten für die Kinder (z. B. Ausbildung, Studium)

    Wie sollen Alleinerziehende das Bezugsrecht bei der Risikolebensversicherung gestalten?

    Alleinerziehende sollten genau angeben, wer das Geld im Todesfall erhalten soll. Grundsätzlich kann auch ein minderjähriges Kind als Bezugsberechtigte benannt werden. Dabei ist folgendes zu beachten:

    • Zusätzlich zu dem festgelegten Bezugsrecht kann eine Verfügung getroffen werden, wer das Geld im Leistungsfall treuhänderisch verwalten soll, sofern das Kind noch minderjährig ist. Dabei muss es sich um eine Person handeln, der man absolut vertraut.
    • Wenn keine solche Vertrauensperson genannt wird und das Kind zum Zeitpunkt des Leistungsfalls immer noch minderjährig ist, wird vom Vormundschaftsgericht ein Vormund bestimmt, der das Geld treuhänderisch verwaltet.
    • Ist das Kind zum Zeitpunkt des Leistungsfalls bereits 18 Jahre alt, erhält es das Geld selbst.

    Maklerbroschüre EUROPA Risikolebensversicherung

    Sie möchten sich ausführlicher zur EUROPA Risikolebensversicherung informieren? In unserer Maklerbroschüre haben wir alles Wissenswerte rund um die Todesfall-Absicherung verständlich und übersichtlich zusammengefasst.

    Fußnoten

    • Teilnahmebedingungen für die Paar-Aktion in Österreich: Diese Aktion gilt, wenn zwei Partner (Ehepartner, unverheiratete Paare, eingetragene Partnerschaft), die im gleichen Haushalt leben (identische Postadresse), jeweils eine Risikolebensversicherung (E-RL, E-RLP, E-VRL) per elektronisch generiertem Antrag beantragen. Die Anträge müssen gleichzeitig in der Zeit vom 01.04.2024 bis zum 30.06.2024 (Verlängerung vorbehalten) bei der EUROPA eingereicht werden. Die Aktion gilt auch, wenn nur eine Risikolebensversicherung neu beantragt wird und der Partner bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Risikolebensversicherung der EUROPA abgeschlossen hat. Jeder Antrag wird von uns gesondert geprüft. Die Laufzeit der Verträge muss jeweils mindestens (noch) zwei Jahre betragen. Jeder Vertrag erhält bereits ab der ersten bzw. nächsten Fälligkeit ein Beitragsguthaben in Höhe von 25 €, von denen durch Verrechnung mit den fälligen Beiträgen in diesem Kalenderjahr 15 € verdient sind, im nächsten Kalenderjahr 10 €. Für die Teilnahme an der Aktion ist die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren erforderlich. Sollte es nicht zur Antragsstellung beider Verträge kommen oder sind die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, erhalten die Verträge kein Beitragsguthaben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, keine Barauszahlung, Teilnahme ab 18 Jahren, Ansprüche sind nicht übertragbar.